Tennis
In unserer Tennisabteilung stehen Bewegung, Technik und Gemeinschaft im Vordergrund.
Ob Einsteiger oder Fortgeschrittener – auf unseren Plätzen ist Platz für alle, die gerne den Schläger schwingen. Mit Spaß am Spiel, fairem Miteinander und viel Bewegung sorgen wir für sportliche Abwechslung im Freien.
Was wir Ihnen bieten?
- Tennis auf vier gepflegten Plätzen
- Bei uns sind auch am Wochenende immer Plätze frei
- Keine Aufnahmegebühr
- Vernünftige Vereinsbeträge (mehr zu den Beiträgen unter Punkt "Platzordnung")
- Familienvergünstigungen (Kinder bezahlen nur 22 € im Jahr)
- Kinder- bzw. Jugendtraining mit einem ausgebildeten Trainer gegen geringe Selbstbeteiligung - mit Abschlussturnier
- Verschiedenen gesellschaftliche Veranstaltungen (Schleiferlturnier, Grillen, Winterwanderung usw.)
- Montag, Mittwoch und Donnerstag finden Trainingsstunden der Mannschaften statt; hier findet jeder einen Partner und evtl. seinen Tennislehrer
- Leider haben wir aus personellen Gründen in diesem Jahr keine Damenmannschaft melden können - wir würden uns deshalb nicht zuletzt über jeglichen Damenzuwachs freuen
- Nach der sportlichen Betätigung kann man bei einem kühlen Getränk den Sonnenuntergang auf unserer Terrasse genießen
- Die Tennissparte freut sich selbstverständlich über jeden Neuzugang. Wir versprechen, dass bei uns jeder gut und herzlich aufgenommen wird
Interesse geweckt?
Tel. +49 160 96 68 84 84
E-Mail: [email protected]
Spartenleiter: Andreas Barth
Spiel- und Platzordnung
1. Allgemeines
1.1. Zweck der Tennissparte des SV Neuhaus-Rothenbruck ist die Pflege und Förderung des Tennissports in Neuhaus. Diesem Zweck dienen die Beiträge zur Tennissparte.
1.2. Spielberechtigt sind nur die Mitglieder der Tennissparte, die ihrer Beitragspflicht für das laufende Jahr nachgekommen sind. Gäste, die mit Mitgliedern spielen, müssen 5,00 € Platzgebühren für eine Spielstunde (55 Minuten) entrichten. Nichtmitglieder dürfen nur fünf Gaststunden in Anspruch nehmen und müssen dann der Tennissparte beitreten. Ausgenommen sind hierbei Personen, die bereits in anderen Tennisvereinen Mitglied sind.
1.3. Nichtmitglieder der Tennissparte können durch die Zahlung von 13,00 € je Spielstunde das Spielrecht für einen Platz erwerben, soweit die Mitglieder dadurch im Spielbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
1.4. Gäste und Nichtmitglieder mit erworbenen Spielrecht unterliegen der Spiel- und Platzordnung wie die Mitglieder.
1.5. Die Plätze sind nur mit Tennisschuhen zu betreten.
1.6. Neue Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind, erhalten den notwendigen Schlüssel gegen ein Pfand von 10,00 €.
1.7. Wer bis zum 31. Dezember das 16. Lebensjahr erreicht hat, ist verpflichtet, im folgenden Kalenderjahr Arbeitsdienst zu verrichten.
1.8. Es müssen mindestens fünf Arbeitsstunden pro Jahr geleistet werden (ausgenommen passive Mitglieder). Zeitpunkt und Aufgabengebiet werden vom Platzwart durch Aushang bekannt gegeben.
Fehlende Arbeitsstunden werden von der Spartenleitung mit 10,00 €/Std. in Rechnung gestellt. Zuviel geleistete Arbeitsstunden sind übertragbar.
1.9. Mitgliedsbeiträge
Erwachsene ab 18. Lj.
Tennis Beitrag 60,00 € | Beitrag Sportverein 50,00 € | Gesamtbeitrag 110,00 €
Ehegatten, Rentner, Studenten, Schüler über 18 Jahre
Tennis Beitrag 24,00 € | Beitrag Sportverein 50,00 € | Gesamtbeitrag 74,00 €
Jugendliche 15-17 Jahre
Tennis Beitrag 22,00 € | Beitrag Sportverein 30,00 € | Gesamtbeitrag 52,00 €
Kinder bis 14 Jahre
Tennis Beitrag 22,00 € | Beitrag Sportverein 20,00 € | Gesamtbeitrag 42,00 €
Passive Mitglieder
Tennis Beitrag 21,00 € | Beitrag Sportverein 50,00 € | Gesamtbeitrag 71,00 €
Austritte und Ummeldungen müssen 4 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen.
2. Belegung
2.1. Die Platzbelegung erfolgt für die Plätze 1 bis 4 durch Einschreiben in das Belegbuch. Eine neue Eintragung kann erst am Ende der Spielzeit erfolgen. Regen ändert die Eintragung im Belegbuch nicht. Die Spieldauer beträgt inklusive Platzpflege 60 Minuten.
Wird ein Platz fünf Minuten nach Spielbeginn nicht genutzt, so erlischt das Anrecht auf den Platz.
2.2. Außergewöhnliche Umstände wie z.B. großer Andrang in den Abendstunden erfordern eine individuelle Regelung durch die beteiligten Spieler. In diesen Fällen ist es wünschenswert, Doppel zu spielen.
2.3. Die Platzbelegung für Ranglistenspiele, Vereinsmeisterschaften, Verbandsspiele und Freundschaftsspiele, sowie für angeordnetes Training hat immer Vorrang. Die notwendige Belegung wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
2.4. Sollte der Spartenleitung eine unrechtmäßige Handhabung des Belegbuches bekannt werden (z.B. Nichteintragen usw.), so behält sich diese entsprechende Maßnahmen vor.
2.5. Nichtmitglieder dürfen an Werkstagen die Plätze nur bis 17.00 Uhr belegen. Spiele von Mitgliedern mit Gästen sind davon nicht betroffen.
3. Platzpflege
3.1. Bei Trockenheit sind alle Spieler verpflichtet, den Platz mit Hilfe der Beregnungsanlage zu sprengen, und fünf Minuten vor Spielende den Platz abzuziehen.
3.2. Die Linien sind, wenn gewünscht, vor Spielbeginn vom jeweiligen Spieler selbst zu kehren.
3.3. Die Spartenleitung und der Platzwart sind berechtigt, zu veranlassen, dass die Plätze auch während des Spielbetriebes gerichtet werden, so oft dies erforderlich ist.
3.4. Der Arbeitsdienst wird bei Bedarf vom Platzwart festgelegt und durch Aushang gesondert bekannt gegeben.
4. Trainerstunden
4.1. Angeordnetes Training ist grundsätzlich mit der Spartenleitung zu vereinbaren.
4.2. Diese angeordneten Trainingsstunden werden durch Eintrag im Belegbuch bekannt gegeben.
4.3. Individuelle Trainerstunden können frei vereinbart werden. Das Honorar bedarf der Regelung mit dem Trainer.
4.4. Nicht rechtzeitig abgesagte Stunden müssen voll bezahlt werden.
4.5. Wer bis zum 31. Dezember des 18. Lebensjahr erreicht hat, ist im folgenden Kalenderjahr vom Jugendtraining ausgeschlossen.
5. Haftung
5.1. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.
5.2. Gäste und Mitglieder betreten das Sportgelände auf eigene Gefahr.
5.3. Eltern haften für ihre Kinder
6. Information
Mitteilungen werden über Info-Tafeln/ Internet/ Presse bekannt gegeben und erfolgen nach Bedarf. Sie sind bindend und es kann sich niemand darauf berufen, sie nicht gelesen zu haben.
7. Zuwiderhandlungen
Alle Mitglieder sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung zu achten. Zuwiderhandlungen sind der Spartenleitung umgehend zu melden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Spiel- und Platzordnungen können von der Spartenleitung mit Platzsperre geahndet werden.
Neuhaus, den 15. Juni 1983 in der Fassung vom 20. Mai 2003
Ansprechpartner:
Spartenleiter
Andreas Barth
Tel. +49 160 96 68 84 84
E-Mail:
[email protected]
Mannschaftsführer Herren
Sebastian Schlapp
E-Mail: [email protected]
Mannschaftsführer Herren 30
Alexander Sturm
E-Mail:
Mannschaftsführer Herren 50
Lothar Müller
E-Mail: